Onlineportal der Meldestelle der FAU nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

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Willkommen bei der internen Meldestelle der FAU

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dürfen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden, nicht benachteiligt werden. Beschäftigungsgeber sind darum zur Einrichtung vertraulich arbeitender interner Meldestellen verpflichtet.

Zur Meldung von Rechtsverstößen nach § 2 HinSchG betreibt die Meldestelle der FAU ein Onlineportal.

Dieses steht allen Beschäftigten der FAU sowie ehemaligen Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern und sonstigen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über mögliche Rechtsverstöße an der FAU erhalten haben, offen.

Statt an die interne Meldestelle der FAU können Sie sich mit jedem Hinweis auch an externe Meldestellen wie das Bundesamt für Justiz und weitere Stellen🛈 wenden.

Sie können uns Ihren Hinweis in Deutsch übermitteln. Hierzu stehen Ihnen
  • dieses Onlineportal🛈 und
  • unsere Hotline🛈
zur Verfügung.

Dieses Onlineportal ist eine Dienstleistung im Namen und im Auftrag der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schloßplatz 4
91054 Erlangen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
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